EU AI Act 2026: Welche Pflichten jetzt wirklich gelten
Um keine KI-Verordnung ranken sich mehr Mythen als um den EU AI Act. Hier ist der ehrliche Stand: was scharf ist, was kommt — und was Panikmache ist.
- Seit dem 2. Februar 2025 scharf: das Verbot bestimmter KI-Praktiken (Art. 5) und die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4). Letztere trifft jedes Unternehmen, in dem KI genutzt wird. Auch „nur ChatGPT", ohne Größengrenze.
- Ab dem 2. August 2026 greift die Durchsetzung in der Breite: nationale Aufsicht, Sanktionsregeln.
- Die Hochrisiko-Pflichten (Annex III, z. B. KI in HR und Kreditvergabe) sollen auf den 2. Dezember 2027 verschoben werden.
Die drei Termine, die Du Dir merken musst
Aus „gilt schon, wird aber kaum kontrolliert" wird ab August 2026: „gilt und wird durchgesetzt."
Art. 4: Was heißt KI-Kompetenz konkret?
Art. 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, „nach besten Kräften" sicherzustellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt — abgestimmt auf Vorwissen, Kontext und Einsatzzweck.
Praktisch heißt das: Wer KI im Unternehmen einsetzt, braucht nachweisbare Schulung. Es gibt keine Bagatellgrenze. Die Pflicht gilt für den Zwei-Personen-Betrieb genauso wie für den Konzern. Ein dokumentiertes Schulungskonzept mit anerkanntem Nachweis (z. B. IHK-Zertifikat) ist der sauberste Weg, die Pflicht zu erfüllen und das im Zweifel auch zu belegen.
Für Art. 4 selbst sieht der AI Act kein eigenes EU-Bußgeld vor — hier sanktionieren die Mitgliedstaaten nach nationalem Recht. Der oft zitierte Rahmen von 35 Mio. € oder 7 % des Weltjahresumsatzes gilt ausschließlich für die verbotenen Praktiken nach Art. 5 (Art. 99 Abs. 3). Schulung bleibt Pflicht, aber aus Sorgfalt — nicht aus Angst vor Höchststrafen. Wer Dir mit „35 Millionen für fehlende Schulung" Angst macht, hat die Verordnung nicht gelesen.
Art. 5: Was ist seit Februar 2025 verboten?
Unter anderem: Social Scoring, die gezielte Ausnutzung von Schutzbedürftigkeit, Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen sowie ungezieltes Auslesen von Gesichtsbildern. Hier liegt der höchste Bußgeldrahmen der Verordnung: bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Für die meisten Unternehmen ist die praktische Konsequenz eine Prüfpflicht: Weißt Du, ob eines Deiner eingesetzten Tools in diese Kategorien fällt?
August 2025 und August 2026: Was sich ändert
Seit dem 2. August 2025 gelten Pflichten für Anbieter von General-Purpose-AI-Modellen (GPAI, also Basismodellen wie GPT oder Claude): Transparenz, technische Dokumentation, Urheberrechts-Policy. Wer solche Modelle nur nutzt, bekommt daraus keine eigenen Anbieterpflichten. Relevant bleibt Art. 4.
Der 2. August 2026 ist der Termin für die Geschäftsführung: Ab dann sind die nationalen Aufsichtsstrukturen und Sanktionsregeln in der Breite anwendbar.
Hochrisiko: Zeit gewonnen, kein Freifahrtschein
Die strengen Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Annex III — etwa KI in Personalauswahl, Kreditwürdigkeitsprüfung oder kritischer Infrastruktur — wurden mit dem Digital-Omnibus-Paket auf den 2. Dezember 2027 verschoben (politisch geeinigt im Rat am 13. Mai 2026, formale Verabschiedung steht Stand Juli 2026 noch aus). Wer KI in HR-Prozessen einsetzt, hat Zeit gewonnen. Die Übergangszeit ist genau dafür da, Risikomanagement, Datenqualität und menschliche Aufsicht aufzubauen.
- Bestandsaufnahme: Welche KI-Tools sind im Einsatz — offiziell und inoffiziell?
- Schulung nachweisbar machen: Art.-4-Pflicht mit dokumentiertem Konzept erfüllen.
- Verbots-Check: Eingesetzte Tools gegen die Art.-5-Kategorien prüfen.
- Hochrisiko-Radar: HR- und Scoring-Anwendungen für 2027 vormerken.
- Standort bestimmen: Der KI-Reife-Check enthält einen EU-AI-Act-Status und zeigt, wo Ihr im Branchenvergleich steht.
Quellen: Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act), EUR-Lex; Europäische Kommission: AI Act — Anwendungszeitplan; Digital-Omnibus-Paket der EU-Kommission (Verschiebung Annex III auf 02.12.2027).
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung, keine Rechtsberatung.
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