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EU AI Act & Compliance3. Juli 20267 Min LesezeitAktualisiert: 4. September 2026

EU AI Act 2026: Welche Pflichten jetzt wirklich gelten

Um keine KI-Verordnung ranken sich mehr Mythen als um den EU AI Act. Hier ist der ehrliche Stand: was scharf ist, was kommt — und was Panikmache ist.

Die Kurzfassung
  • Seit dem 2. Februar 2025 scharf: das Verbot bestimmter KI-Praktiken (Art. 5) und die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4). Letztere trifft jedes Unternehmen, in dem KI genutzt wird. Auch „nur ChatGPT", ohne Größengrenze.
  • Seit dem 27. Juli 2026 gilt der Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744). Er hat Art. 4 umformuliert: Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihrer Leute zu unterstützen, aber kein bestimmtes Niveau garantieren. Die Pflicht bleibt.
  • Seit dem 2. August 2026 greift die Durchsetzung in der Breite: nationale Aufsicht, Sanktionsregeln.
  • Die Hochrisiko-Pflichten (Annex III, z. B. KI in HR und Kreditvergabe) sind auf den 2. Dezember 2027 verschoben, Annex I auf den 2. August 2028.

Die drei Termine, die Du Dir merken musst

02/2025
Art. 4 (Kompetenzpflicht) und Art. 5 (Verbote) gelten
08/2026
Durchsetzung in der Breite — die Aufsicht wird aktiv (Digital Omnibus seit 27.07.2026 in Kraft)
12/2027
Hochrisiko-Pflichten nach Annex III (Digital Omnibus, beschlossen)

Aus „gilt schon, wird aber kaum kontrolliert" wird ab August 2026: „gilt und wird durchgesetzt."

Art. 4: Was heißt KI-Kompetenz konkret?

Art. 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen seit dem 27. Juli 2026 (Digital Omnibus, Verordnung (EU) 2026/1744), Maßnahmen zu ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen — abgestimmt auf Vorwissen, Kontext und Einsatzzweck, und ausdrücklich ohne die Pflicht, ein bestimmtes Niveau einzelner Personen zu garantieren. Bis dahin lautete die Formulierung „nach besten Kräften ein ausreichendes Maß sicherstellen". Aus einer Ergebnispflicht wurde eine Bemühenspflicht; abgeschafft wurde sie nicht, obwohl der Kommissionsvorschlag genau das wollte.

Praktisch heißt das: Wer KI im Unternehmen einsetzt, braucht nachweisbare Schulung. Es gibt keine Bagatellgrenze. Die Pflicht gilt für den Zwei-Personen-Betrieb genauso wie für den Konzern. Ein dokumentiertes Schulungskonzept mit Nachweis je Person ist der sauberste Weg, die Pflicht zu erfüllen und das im Zweifel auch zu belegen: für einzelne Führungskräfte mit IHK-Zertifikat über die KI Business School, für die ganze Belegschaft mit dem Nachweis der KI Business School GO. Was genau verlangt ist und was als Nachweis reicht, steht im Artikel KI-Schulung für Mitarbeitende nach Art. 4.

Die ehrliche Einordnung zu den Bußgeldern

Für Art. 4 selbst sieht der AI Act kein eigenes EU-Bußgeld vor — hier sanktionieren die Mitgliedstaaten nach nationalem Recht. Der oft zitierte Rahmen von 35 Mio. € oder 7 % des Weltjahresumsatzes gilt ausschließlich für die verbotenen Praktiken nach Art. 5 (Art. 99 Abs. 3). Schulung bleibt Pflicht, aber aus Sorgfalt — nicht aus Angst vor Höchststrafen. Wer Dir mit „35 Millionen für fehlende Schulung" Angst macht, hat die Verordnung nicht gelesen.

Art. 5: Was ist seit Februar 2025 verboten?

Unter anderem: Social Scoring, die gezielte Ausnutzung von Schutzbedürftigkeit, Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen sowie ungezieltes Auslesen von Gesichtsbildern. Hier liegt der höchste Bußgeldrahmen der Verordnung: bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Für die meisten Unternehmen ist die praktische Konsequenz eine Prüfpflicht: Weißt Du, ob eines Deiner eingesetzten Tools in diese Kategorien fällt?

August 2025 und August 2026: Was sich ändert

Seit dem 2. August 2025 gelten Pflichten für Anbieter von General-Purpose-AI-Modellen (GPAI, also Basismodellen wie GPT oder Claude): Transparenz, technische Dokumentation, Urheberrechts-Policy. Wer solche Modelle nur nutzt, bekommt daraus keine eigenen Anbieterpflichten. Relevant bleibt Art. 4.

Der 2. August 2026 ist der Termin für die Geschäftsführung: Ab dann sind die nationalen Aufsichtsstrukturen und Sanktionsregeln in der Breite anwendbar.

Hochrisiko: Zeit gewonnen, kein Freifahrtschein

Die strengen Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Annex III — etwa KI in Personalauswahl, Kreditwürdigkeitsprüfung oder kritischer Infrastruktur — wurden mit dem Digital Omnibus auf den 2. Dezember 2027 verschoben (Parlament 16. Juni 2026, Rat 29. Juni 2026, Amtsblatt 24. Juli 2026, in Kraft seit 27. Juli 2026). Für Hochrisiko-Systeme nach Annex I, also KI als Sicherheitsbauteil in regulierten Produkten, gilt der 2. August 2028. Wer KI in HR-Prozessen einsetzt, hat Zeit gewonnen. Die Übergangszeit ist genau dafür da, Risikomanagement, Datenqualität und menschliche Aufsicht aufzubauen.

Deine 5 Schritte — diese Woche machbar
  1. Bestandsaufnahme: Welche KI-Tools sind im Einsatz — offiziell und inoffiziell?
  2. Schulung nachweisbar machen: Art.-4-Pflicht mit dokumentiertem Konzept erfüllen.
  3. Verbots-Check: Eingesetzte Tools gegen die Art.-5-Kategorien prüfen.
  4. Hochrisiko-Radar: HR- und Scoring-Anwendungen für 2027 vormerken.
  5. Standort bestimmen: Der KI-Reife-Check enthält einen EU-AI-Act-Status und zeigt, wo Ihr im Branchenvergleich steht.

Quellen: Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act), EUR-Lex; Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus zur KI), EUR-Lex, Amtsblatt vom 24. Juli 2026, in Kraft seit 27. Juli 2026; Europäische Kommission: AI Act — Anwendungszeitplan.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung, keine Rechtsberatung.


Niklas Greczak
KI Business School · Synnous Consulting, Düsseldorf · LinkedIn
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